Verfahren bis Ende 2007 verlängert: Kritik an privaten Job-Vermittlern
Verfahren bis Ende 2007 verlängert: Kritik an privaten Job-Vermittlern. Berlin (RPO). Der Bundesrechnungshof hat erhebliche Bedenken gegen das Verfahren der privaten Arbeitsvermittlung per Gutschein. Dennoch hat die Bundesregierung das Verfahren erneut um ein Jahr bis Ende 2007 verlängert. Das heißt, wer länger als viereinhalb Monate arbeitslos ist, kann sich auch im kommenden Jahr an einen privaten Arbeitsvermittler wenden.