Urteil zu Arbeitslosengeld: Rechtsradikaler muss für Ausländer arbeiten
12.04.2008
Urteil zu Arbeitslosengeld: Rechtsradikaler muss für Ausländer arbeiten. Dortmund (RPO). Ein rechtsextremistisch gesinnter Arbeitsloser muss auch mit einer solchen Geisteshaltung bereit sein, für Ausländer zu arbeiten. Andernfalls kann ihm das Arbeitslosengeld II gekürzt werden. Das hat das Sozialgericht Dortmund anhand eines konkreten Falles entschieden.