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Lange U-Haft war kein Grundrechtsverstoß: La Belle-Attentäter scheitert vor Europäischem Gerichtshof




Lange U-Haft war kein Grundrechtsverstoß: 'La Belle'-Attentäter scheitert vor Europäischem Gerichtshof. Straßburg (RPO). Im Streit um die lange Untersuchungshaft eines Beteiligten am Anschlag auf die Berliner Diskothek La Belle hat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht erhalten. Die Richter wiesen am Donnerstag die Klage von Yassir Chraidi ab, der wegen des Attentats mehr als neun Jahre in Untersuchungshaft saß und zu 14 Jahren Haft verurteilt worden war.

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