Nettetal: Stadtwerke gewannen Berufung gegen Windrad
12.04.2008 Nettetal: Stadtwerke gewannen Berufung gegen Windrad. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Revision der Stadtwerke Nettetal gegen ein Landgerichtsurteil aus 2001 stattgegeben, das die Betreiber der Windkraftanlage Oirlich zur Netznutzung erreicht hatten. Die Klage ist vom Tisch, erklärte Stadtwerke-Geschäftsführer Norbert Dieling. Die Windradbetreiber müssten die von den Stadtwerken gezahlten rund 119000 mit Zinsen und die Prozesskosten zurückzahlen. Der Betrag ist abgesichert durch eine Bankbürgschaft, trotz des Insolvenzantrags der Windradbetreiber. Die Stadtwerke hatten die Bürgschaft erwirkt, als die Betreiber das Krefelder Urteil vor Rechtskraft vollstreckten und die Stadtwerke Berufung einlegten. Schriftlich wird das Urteil nachgereicht.
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